Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 26.11.2020 - L 1 KR 54/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46087
LSG Hamburg, 26.11.2020 - L 1 KR 54/20 (https://dejure.org/2020,46087)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2020 - L 1 KR 54/20 (https://dejure.org/2020,46087)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2020 - L 1 KR 54/20 (https://dejure.org/2020,46087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,46087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R

    Krankenversicherung - Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2020 - L 1 KR 54/20
    Vielmehr müsse die betreffende Therapie rechtlich von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sein (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R, juris-Rn. 13).

    Ihre Bindungswirkung gegenüber allen Systembeteiligten stehe außer Frage (Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R, juris-Rn. 14).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2020 - L 1 KR 54/20
    Ein Leistungsanspruch ergebe sich für die Klägerin auch nicht entsprechend der - nunmehr in § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB V kodifizierten - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Hinweis auf Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98, BVerfGE 115, 25-51, sog. "Nikolausbeschluss").
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2020 - L 1 KR 54/20
    Anhaltspunkte für die Annahme eines Systemversagens (Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 1 KR 24/06 R, juris-Rn. 17 ff.), seien ebenfalls nicht ersichtlich.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2020 - L 1 KR 54/20
    Von einem sog. Seltenheitsfall (Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R, juris), bei dem eine Ausnahme vom Erfordernis der positiven Empfehlung des GBA erwogen werden könnte, sei angesichts der erheblichen Verbreitung des bei der Klägerin vorliegenden Krankheitsbildes nicht auszugehen.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2020 - L 1 KR 54/20
    Verwaltung und Gerichte seien an die Entscheidungen des GBA über bestimmte Methoden im Grundsatz ebenso gebunden, wie wenn der Gesetzgeber die Entscheidung selbst getroffen hätte (Hinweis auf BSG, Urteil vom 26. September 2006 - B 1 KR 3/06 R, juris-Rn. 20).
  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2020 - L 1 KR 54/20
    Als "neu" im Sinne des § 135 Abs. 1 SGB V gelte eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode dann, wenn sie bislang - wie die Radiofrequenztherapie mittels der "VNUS-Closure"-Methode - nicht als abrechnungsfähige ärztliche Leistung im einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) enthalten und damit noch nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - B 3 KR 5/14 R, juris-Rn. 32).
  • LSG Hessen, 10.06.2010 - L 8 KR 314/09

    Keine Erstattung für Varicosisbehandlungen nach dem X.-Closure®-Verfahren

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2020 - L 1 KR 54/20
    Es kann weiterhin nur darauf verwiesen werden, dass die Beklagte im Rahmen der Regelversorgung die begehrte NUB nicht erbringen darf (so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - L 8 KR 314/09, juris) und der Klägerin der Weg offensteht, durch einen Wechsel der Krankenkasse zu einer solchen, die die begehrte Methode im Rahmen der integrierten Versorgung anbietet, ihre Krankheit so behandeln zu lassen, wie ihre Ärzte ihr das seit mehr als zehn Jahren empfehlen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht